Steuerberatung
- Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen für juristische
und natürliche Personen;
- Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen sowie das Führen von
Korrespondenz mit den Finanzämtern und die Einlegung von Rechtsbehelfen;
- Steuerplanungs-, Wirkungs- und Gestaltungsberatung im nationalen
wie internationalen Recht;
- Gestaltung von Unternehmens(kauf)verträgen, Gesellschaftsverträgen,
Satzungen, Anstellungs- und sonstigen Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten
bzw. dem Aspekt der Steuerbelastungsminimierung;
- Wahl der Unternehmensrechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse;
- Steuergestaltungsberatung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
und Gestaltung der Unternehmensnachfolge;
- Aufbau von nationalen und internationalen Holdinggesellschaften, Betriebsstätten,
Tochtergesellschaften usw. unter steuerlichen Aspekten, Beratung bei
Fragen des Zoll- und Abgabenrechts;
- steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Investitions-
und Finanzierungsentscheidungen (Leasing, Factoring,
Derivate).
Wirtschafts- und Unternehmensberatung
- Existenzgründungsberatung, Beratung Existenzaufbau und -festigung;
- Organisationsberatung, strategische Unternehmensplanung und -gestaltung;
- Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen;
- Finanz- und Liquiditätsplanung;
- Cash-Flow-Analysen, Bilanz- und Erfolgsanalysen;
- Beratung bei Überschuldung, Erstellung eines Sanierungskonzepts;
- Ergebnisverbesserungsanalysen;
- Aufbau, Gestaltung und Analyse von Kostenrechnungssystemen;
- Buchhaltungsservice mittels DATEV (Finanzbuchhaltung
sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung), einschliesslich Mitwirkung bei
sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen;
- Ratingberatung.
|
|
Wirtschaftsprüfung
- Prüfung bzw. Erstellung von (handelsrechtlichen) Jahresabschlüssen
für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform und Größe (z. B. GmbH,
AG, KG);
- Prüfung bzw. Erstellung von Konzernabschlüssen;
- Prüfung bzw. Erstellung von Abschlüssen von Unternehmen eines bestimmten
Wirtschaftszweiges (z. B. Kreditinstitute, Versicherungen);
- Sonderprüfungen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung,
Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung, Sanierungsprüfung,
Prüfung von Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen, Gründungsprüfung, Prüfung
bei Umwandlung und Verschmelzung, Prospektprüfung);
- Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf bzw.
Unternehmensverkauf.
Die gesetzlich (§ 316 I HGB)
eingeräumte Prüfungsbefugnis der vereidigten Buchprüfer beschränkt sich
allerdings nur auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung
und mittelgroße Personengesellschaften i.S.d. § 264a HGB
(§ 267 II HGB) und schließt nicht
solche mittelgroßen GmbHs ein, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher
Vorschriften (z. B. Versicherungsaufsichtsgesetz) prüfungspflichtig
sind. In allen anderen
Tätigkeitsbereichen bestehen keine Unterschiede zwischen Wirtschaftsprüfern
und vereidigten Buchprüfern.
Treuhandtätigkeit
- Verwaltung fremden Vermögens (z. B. Gesellschafterrechte und Gesellschafteranteile,
Betreuung von Kreditsicherheiten);
- Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter, Nachlaßpfleger;
- Insolvenzverwalter, Liquidator.
Rechtsberatung* / Sonstige Tätigkeiten
- Steuerrechtsdurchsetzung (Prüfung von Verwaltungsakten, Verhandlung
von Behörden, Führung aussergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsbehelfe);
- steuerstraf- und bussgeldrechtliche Verteidigung;
- gutachterliche Tätigkeit bzw. Sachverständiger
auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens.
*Als vereidigter Buchprüfer / Steuerberater gehöre
ich dem Personenkreis an, dem im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner
Berufstätigkeit Rechtsberatung erlaubt ist. Darüber hinaus gehender
Rechtsberatungsbedarf wird durch Kooperation mit unabhängigen, fachlich
qualifizierten Rechtsanwälten abgedeckt.
|